Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2022

1. Vertragsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche der EIGHTYTWO Webagentur GmbH, Turmmattweg 7, 6460 Altdorf, (nachfolgend EIGHTYTWO Webagentur genannt). Die EIGHTYTWO Webagentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing – insbesondere Suchmaschinenoptimierung – und Betreuung von Websites. Alle Dienstleistungen werden zwischen der EIGHTYTWO Webagentur und dem Auftraggeber – nachfolgend Kunde genannt – vereinbart und unterliegen diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

1.2 Allgemeine Bestimmungen

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Diese Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Für Streitfragen, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, gilt der Gerichtsstand Zürich.

1.3 Anpassungen

Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Dieser kann innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum Widerspruch einlegen. Andernfalls gelten die Änderungen der AGB als akzeptiert.

2. Rechte und Pflichten EIGHTYTWO Webagentur

2.1 Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Die EIGHTYTWO Webagentur verpflichtet sich, Aufträge und Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen auszuführen. Die EIGHTYTWO Webagentur verpflichtet sich ausserdem alle zur Verfügung gestellten Daten, Dokumente etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

2.2 Copyright

Die Urheberrechte für sämtliche von der EIGHTYTWO Webagentur erstellten Arbeiten (Konzepte, Entwürfe, Designs, Bilder, Texte usw.) verbleiben, wenn nicht anders abgemacht, bei der EIGHTYTWO Webagentur GmbH. Eine Weiterverwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der EIGHTYTWO Webagentur.

2.3 Eigenwerbung

Wenn nicht anderweitig vermerkt, ist die EIGHTYTWO Webagentur berechtigt, den Kunden (auch über die Laufzeit des Vertrags) mit Link und Logo in ihren Referenzlisten zu führen und zu publizieren.

Die EIGHTYTWO Webagentur ist berechtigt, eine angemessene Verlinkung (z.B. im Footer oder Impressum) auf von ihr erstellten Kundensites vorzunehmen.

2.4 Kompatibilität mit Browsern

Sofern eine Form eines Wartungsvertrags besteht, ist die EIGHTYTWO Webagentur verpflichtet, laufend die Kompatibilität der Kundenwebsite mit allen gängigen Webbrowsern sicherzustellen, insofern diese Kompatibilität beim Erstellen der Website vorhanden war.

2.5 Ausführung von Arbeiten

Die EIGHTYTWO Webagentur ist berechtigt, Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen. Dabei stellt die EIGHTYTWO Webagentur durch entsprechende Vereinbarungen die Treuepflicht und das Geschäftsgeheimnis sicher.

Die EIGHTYTWO Webagentur ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder Vertragsverhältnisse zu kündigen, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, bzw. Zahlungen ausstehend sind.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Copyright

Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Kunden stehen und somit frei von Rechten Dritter sind. Eine Prüfung durch die EIGHTYTWO Webagentur erfolgt nicht. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen gänzlich zu Lasten des Kunden. Davon ausgenommen sind bereitgestellte Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. die EIGHTYTWO Webagentur beschafft hat.

3.2 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an der Fertigstellung bzw. Erbringung der Leistung mitzuwirken und alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Dateien etc. unmittelbar nach Auftragserteilung bereitzustellen. Für Verzögerungen und deren negative Auswirkungen, welche sich aus mangelnder Unterstützung durch den Auftraggeber ergeben haben, übernimmt die EIGHTYTWO Webagentur keine Haftung.

3.3 Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, gehen die Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten mit der Bezahlung des Auftrags an den Kunden über.

3.4 Adressdaten

Der Kunde verpflichtet sich Adressmutationen (z.B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) binnen 14 Tagen mitzuteilen. Die EIGHTYTWO Webagentur ist nicht verpflichtet, selbst Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Der Kunde haftet für Schäden, die aus von ihm verursachten falschen Adressdaten entstanden sind, wie z.B. Mahnspesen durch Nichtzustellbarkeit von Rechnungen.

4. Zustandekommen des Vertrags

4.1 Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der EIGHTYTWO Webagentur entsteht bei schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Bestätigung beider Parteien. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung zugestellt. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen.

5. Zahlungsbestimmungen

5.1 Preise

Die Preise aller Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Kunden und der EIGHTYTWO Webagentur vereinbart. Die auf der Website der EIGHTYTWO Webagentur ersichtlichen Preise dienen lediglich zur groben Orientierung.

5.2 Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders in der Rechnung vermerkt, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen zu erfolgen.

Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen dann zurückzubehalten oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund einer Beanstandung oder Reklamation erfolgen soll, die von der EIGHTYTWO Webagentur nicht ausdrücklich gutgeheissen wurde. Die EIGHTYTWO Webagentur behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf Insolvenz, Arbeiten für den Kunden einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. Die EIGHTYTWO Werbeagentur kann Vorauszahlungen verlangen.

5.3 Zahlungsverzug

Bei nicht fristgerechter Zahlung des offenen Betrages wird für die erste Zahlungserinnerung keine Mahngebühr verrechnet. Sollte der offene Betrag vom Kunden wiederum nicht fristgerecht gezahlt werden, werden von der EIGHTYTWO Webagentur für die erste Mahnung CHF 20 und für jede weitere Mahnung CHF 30 erhoben, um den damit verbundenen Aufwand zu entschädigen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine und nach erfolgter zweiter Mahnung steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu. Zudem ist die EIGTHYTWO Webagentur berechtigt, allfällige Kosten für Betreibung und Einbringung zurück zu fordern. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Lieferfristen und Termine

6.1 Lieferzeiten/Termine

Lieferzeiten bzw. Termine sind Richtwerte, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Für Terminverzögerungen, die durch den Kunden selbst verschuldet werden, kann keine Haftung übernommen werden. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der EIGHTYTWO Webagentur eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

7. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

7.1 Vertragslaufzeit SEO-Leistungen

Für laufende SEO-Dienstleistungen im monatlichen Abo-Preis gilt generell eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Das Dienstleistungs-Abo wird nach Ende der Mindestlaufzeit automatisch verlängert. Eine abweichende Mindestvertragslaufzeit kann bei Zustimmung beider Parteien schriftlich vereinbart werden.

7.2 Kündigungsfristen SEO-Leistungen

Die Kündigung einer laufenden SEO-Leistung ohne Kostenfolge ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende möglich, frühestens aber auf Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Email oder per Post.

7.3 Vertragslaufzeit Website-Support

Für Website-Support im monatlichen Abo-Preis gilt generell eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Das Dienstleistungs-Abo wird nach Ende der Mindestlaufzeit automatisch verlängert. Eine abweichende Mindestvertragslaufzeit kann bei Zustimmung beider Parteien schriftlich vereinbart werden.

Für Website-Support im jährlichen Abo-Preis gilt generell eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Das Dienstleistungs-Abo wird nach Ende der Mindestlaufzeit automatisch um 12 Monate verlängert. Eine abweichende Mindestvertragslaufzeit kann bei Zustimmung beider Parteien schriftlich vereinbart werden.

7.4 Kündigungsfristen Website-Support

Die Kündigung einer Website-Support Dienstleistung ohne Kostenfolge ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von:

  • 3 Monaten auf Monatsende beim monatlichen Abo

  • 1 Monat auf Monatsende beim jährlichen Abo

möglich, frühestens aber auf Ende der Mindestlaufzeit.

7.5 Sonstiges

Die genannten Kündigungsfristen gelten sowohl für den Kunden, als auch für die EIGHTYTWO Webagentur.

8. Haftung

8.1 Schadensersatz

Die EIGHTYTWO Webagentur schliesst Ansprüche auf Schadensersatz gegen sich aus, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

8.2 Mängelrüge

Die von der EIGHTYTWO Webagentur vollbrachten Dienstleistungen sind nach Abwicklung des Auftrags durch den Kunden zu prüfen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel an EIGHTYTWO Webagentur meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer gegenseitig vereinbarten und angemessenen Frist eingeräumt werden.